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NoLimits24 – nach 12 Jahren insolvent
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NoLimits24 – nach 12 Jahren insolvent

Die Branche der Erlebnisgeschenke ist hart umkämpft. Mit NoLimits24 muss sich nun nach zwölf Jahren ein renommiertes Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt verabschieden.

Nach eigener Aussage befindet sich NoLimits24 momentan in der Liquidationsphase, um die finale Auflösung in naher Zukunft vollziehen zu können. Auf seiner Webseite teilt der Erlebnisgutschein-Anbieter mit, dass der Gläubigerantrag derzeit gestellt wird. Gutscheineinlösungen und Rückerstattungen sind demnach nicht mehr möglich. Neben Mitarbeitern und Partnern sind es nun vor allem die Kunden, die unter den aktuellen Entwicklungen zu leiden haben.

NoLimits24 konnte den Anforderungen des sich rasant entwickelnden Erlebnisgeschenkemarkts nicht mehr standhalten und sah sich dazu gezwungen, den Geschäftsbetrieb dauerhaft einzustellen. Aufgrund vermehrter Anfragen betroffener NoLimits24-Kunden, beantworten wir im Folgenden Fragen über die aktuelle Lage, weitere Entwicklungen und persönliche Ansprüche. Wir versuchen, Unklarheiten aus der Welt zu schaffen und Sie über Ihre Rechte zu informieren.

FAQs zum Insolvenzverfahren NoLimits24

Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden, Kundenanfragen werden nicht beantwortet und unzählige Betroffene ratlos zurückgelassen. Der Geschäftsführer von erlebnisgeschenke.de, dem größten Vergleichsportal für Erlebnisgeschenke, und Experte auf diesem Gebiet Christian Bücherl versucht zu erklären, wie es dazu kommen konnte: „Nach den unzähligen Entwicklungen der Branche hat sich über die Jahre hinweg ein Verdrängungswettbewerb etabliert.“ Anbieter von Erlebnisgeschenken können sich nur über Wasser halten, indem andere Unternehmen den Markt verlassen. NoLimits24 hat an dieser Stelle sein Limit erreicht und dem Konkurrenzkampf nachgegeben, doch wie geht es nun weiter? Und was tun mit einem noch nicht eingelösten Gutschein? Christian Bücherl antwortet.

Warum löst NoLimits24 das Unternehmen auf?

Christian Bücherl: Die Liquidation wurde gestartet, da NoLimits24 als Schuldner den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen konnte. Das Unternehmen ging somit insolvent und sah sich dem Konkurrenzkampf in der Erlebnisgutschein-Welt nicht mehr gewachsen, weswegen nun die Auflösung des Unternehmens als Konsequenz folgt.

Welche Rechte haben NoLimits24-Kunden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Christian Bücherl: Nach deutschem Recht können die Kunden von NoLimits24 bei einem Insolvenzverwalter die ausgebliebene Leistung des abgeschlossenen Kaufvertrags anmelden, um den Wert des Gutscheins zurückzufordern. Der Erlebnisgeschenke-Anbieter lässt auf seiner Webseite verlauten, dass derzeit der Gläubigeraufruf vorbereitet wird, damit die Kunden ihre Forderungen offiziell beanspruchen können. Zudem werden weitere Informationen auf der Homepage versprochen mit der Bitte, von separaten Rückfragen abzusehen.

Können Gutscheine von NoLimits24 noch eingelöst, oder der Wert dieser zurückerstattet werden?

Christian Bücherl: Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von NoLimits24, konnte das Unternehmen kein Geld mehr an die Veranstalter überweisen, weshalb diese die Gutscheine auch nicht mehr einlösen. NoLimits24 bereitet momentan zwar den Gläubigeraufruf vor, da aber sehr viele Kunden eine Rückerstattung fordern werden, kann diese zu einem großen Problem werden: Ein Insolvenzverwalter kann den Leistungsanspruch zwar für gültig erklären, allerdings wird hierbei durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren eine Quote ermittelt, mit der die Gläubiger gleichmäßig gerecht ausgezahlt werden. Dadurch wird meist jedoch nur ein Teil des ursprünglichen Gutscheinwerts zurückerstattet – bei zu geringem Schuldnervermögen, zum Leid der Kunden, manchmal auch gar nichts.

Wie kann der Insolvenzverwalter von NoLimits24 ermittelt werden?

Christian Bücherl: Sobald dieser feststeht, kann er hier beim zuständigen Insolvenzgericht mittels Bundesland und Name des Unternehmens erfragt werden.

Vertrauen in Gutscheine

Auch wenn der Markt zahlreiche Möglichkeiten bietet, gilt er stets als unberechenbar. Insolvenzen sind leider nicht vorhersehbar, sollten den Spaß an Erlebnisgeschenken und Gutscheinen jedoch nicht schmälern. Durch das Abtreten von NoLimits24 verengt sich das Feld der Anbieter von Erlebnisgutscheinen weiter. Mit Unternehmen wie Jollydays, mydays und Jochen Schweizer existiert aber nach wie vor eine große Auswahl, die sich als Marktführer bewährt hat und seit über einem Jahrzehnt dem Konkurrenzkampf trotzt. Verlässlichkeit wird groß geschrieben und ist Ihr Vertrauen wert – einen Überblick über die verschiedenen Anbieter im Vergleich finden Sie auf unserer Homepage erlebnisgeschenke.de, die Ihnen die größtmögliche Transparenz über den Markt bietet, damit Sie Ihren nächsten Erlebnisgutschein ganz ohne Probleme bei Ihrem persönlichen Favoriten kaufen können.

Melanie Thies

Autor: Melanie Thies


Melanie studiert Germanistik und tobt sich nun mit kreativen und spannenden Texten in der Online Redaktion des Erlebnisgeschenke-Magazins aus. Erlebnisse zu verschenken findet sie großartig, denn frei nach Arthur Schnitzlers Worten, glaubt auch sie: „Am Ende gilt doch nur, was wir getan und gelebt - und nicht, was wir ersehnt haben.“

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