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Meventi meldet Insolvenz als letzten Ausweg
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Meventi meldet Insolvenz als letzten Ausweg

Mit der meventi Deutschland GmbH musste vor Kurzem ein sogenannter „Big Player“ in der Welt der Erlebnisgeschenke die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen bekanntgeben. Der Konkurrenzkampf am Markt war letztlich zu groß.

Trotzdem das Unternehmen am Markt einer der größten Anbieter von unterschiedlichen Erlebnissen war, musste meventi einen Insolvenzantrag stellen. Die Leidtragenden sind neben den Mitarbeitern die Gläubiger, d. h. Partner und vor allem Kunden.

Da uns zuletzt vermehrt Anfragen von meventi-Kunden zu dieser Entwicklung erreicht haben, wenden wir uns mit diesem Artikel an alle Inhaber von meventi-Erlebnisgutscheinen. Wir beantworten in dieser unklaren Informationslage mögliche Fragen zu deren Ansprüchen.

FAQs zum Insolvenzverfahren von meventi

Welche Rechte haben meventi-Kunden nach der Bekanntgabe der Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Wir haben uns an den Experten Christian Bücherl gewendet. Der Geschäftsführer von erlebnisgeschenke.de, dem größten Vergleichsportal für Erlebnisgeschenke, stellt gleich zu Beginn klar: „Der Erlebnisgeschenke-Markt ist hart umkämpft. Hinzu kommt, dass sich das Wachstum in den letzten Jahren eingependelt hat, wodurch sich ein Verdrängungswettbewerb etabliert hat.“ Das bedeutet, dass einzelne Erlebnisgeschenke-Anbieter ihre Marktanteile nur steigern können, wenn sie andere verdrängen. In diesem natürlichen Konkurrenzvorgang konnte meventi nicht mehr mithalten.

Warum musste meventi ein Insolvenzverfahren eröffnen?

Christian Bücherl: “Die meventi Deutschland GmbH musste das Insolvenzverfahren eröffnen, da es ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern in Form von Kunden und Partnern nicht mehr nachkommen kann. Die insolvente meventi Deutschland GmbH soll unseren Informationen nach in Form der meventi Germany GmbH zum Jahreswechsel wieder an den Start gehen. Verbindlichkeiten aus den Gutscheinverkäufen der meventi Deutschland GmbH vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sollen von der neuen meventi Germany GmbH nicht übernommen werden.”

Welche Ansprüche haben Kunden von meventi nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Christian Bücherl: “Die rechtliche Lage besagt, dass den Kunden von meventi nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wahrscheinlich nur die Möglichkeit bleibt, das ausgebliebene Leistungsversprechen, d. h. den Wert des Gutscheins als Forderung, beim Insolvenzverwalter anzumelden.”

Was passiert mit den bereits erworbenen Gutschein von meventi? Wird der Wert des Gutscheins den Kunden zurückerstattet?

Christian Bücherl: “Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Erlebnisgutscheine leider nicht mehr einlösbar und die Erstattung des Kaufpreises eines meventi-Gutscheins ist sehr problematisch, da die Kunden mit ihren Forderungen nicht alleine sind. Im Fall einer Insolvenz erarbeitet der zugeteilte Insolvenzverwalter in einem gesetzlich geregelten Verfahren eine Quote, nach der sich die gleichmäßig akzeptable Ausbezahlung der Gläubiger abwickelt. Wenn überhaupt, können meventi-Kunden lediglich mit der Rückerstattung eines Bruchteils des ursprünglichen Gutscheinwerts rechnen, doch selbst diese teilweise Erstattung ist eher unwahrscheinlich.”

Wie und wo erhalten Kunden Informationen zum Insolvenzverfahren von meventi? Wie lange dauert es, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist?

Christian Bücherl: “Als Insolvenzverwalter wurde die Münchener Kanzlei Gleichenstein & Breitling Rechtsanwälte (www.gleichenstein-breitling.de) bestimmt. Die Dauer eines Insolvenzverfahrens ist schwierig zu beziffern, da es sich um einen hochkomplexen Vorgang handelt. Häufig vergehen aber Monate, bis eine Entscheidung gefallen ist und damit verbundene Auszahlungen stattfinden.”

Vertrauen durch Transparenz

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch meventi ist zweifellos ein harter Schlag für den Erlebnisgeschenke-Markt. Der Konkurrenzkampf am Markt ist hoch, doch eine einzelne Insolvenz darf das Vertrauen und den Spaß an Erlebnisgutscheinen nicht schmälern. Unternehmen wie mydays, Jochen Schweizer oder Jollydays, die seit über 10 Jahren am Markt erfolgreich sind, stehen für Verlässlichkeit. Vergleichsportale wie erlebnisgeschenke.de bieten zusätzlich größtmögliche Transparenz über die verschiedenen Anbieter und deren Erlebnisangeboten, damit sich Kunden einen Anbieter ihres Vertrauens aussuchen können. Welche Anbieter auf dem Markt für Erlebnisgeschenke präsent sind, können Sie unserem großen Anbietervergleich entnehmen: http://www.erlebnisgeschenke.de/anbieter-vergleich/.

Tamara Frei

Autor: Tamara Frei


Tamara liebt das Spiel mit den Worten und schreibt begeistert für das erlebnisgeschenke.de Magazin. Durch inspirierende und unterhaltsame Texte möchte sie dazu beitragen, dass die Menschen sich wieder daran erinnern, wie erfüllend Schenken und Erleben ist. Sie ist überzeugt, dass Schenken genauso viel Freude bereitet wie beschenkt zu werden.

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