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Geschenke umtauschen richtig gemacht
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Geschenke umtauschen richtig gemacht

Jedes Jahr, unmittelbar nach Weihnachten, stellen sich Millionen von Deutsche dieselbe Frage: Wie kann ich ein unpassendes Geschenk am besten umtauschen? Ob der Artikel im Einzelhandel oder online gekauft wurde, spielt dabei eine wichtige Rolle, denn hier gelten jeweils andere Regeln. Wenn Sie jedoch auf einige wichtige Dinge achten, sollte der Umtausch glatt über die Bühne gehen.

Umtauschen im Einzelhandel: Die müssen das doch umtauschen!?

Viele gehen immer davon aus, dass man gekaufte Artikel im Laden einfach so umtauschen kann. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Für den Händler besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, einen mängelfreien Artikel zurückzunehmen. Jeglicher Umtausch basiert daher rein auf der Kulanz des Händlers. Und auch wenn ein Zurückgeben der Ware in der Regel kein Problem ist, sollten Sie sich darauf einstellen, nicht das Geld ausbezahlt zu bekommen, sondern entweder den Artikel gegen einen anderen aus dem Sortiment zu tauschen, oder einen Gutschein über den Kaufpreis zu erhalten.

Die Rolle des Kassenbons und vom Umtausch ausgenommene Waren

KassenzettelDer Kassenzettel darf beim Umtausch natürlich nicht fehlen. Bei Geschenken heißt das leider, dass sie den Schenkenden darum bitten müssen. Da dieser aber normalerweise will, dass Sie glücklich sind, sollte das aber eigentlich kein Problem sein. Wenn der Kassenbon nicht auffindbar ist, können Sie bei Kartenzahlung den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis vorlegen. Analog funktioniert das auch mit der Kreditkartenabrechnung. Beachten Sie aber, dass einige Artikel generell vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosmetika und Lebensmittel. Diese werden aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen. Vorsicht ist zudem bei allen Arten von CDs, DVDs und Blurays geboten. Ist die Einschweißfolie erst einmal beschädigt, erfolgt kein Umtausch. Bei reduzierter Ware ist ein Umtausch ebenso wenig möglich.

Onlinekauf: Das ist Ihr gutes Widerrufsrecht!

Während also der Einzelhandel nicht verpflichtet ist, Artikel bei Nichtgefallen umzutauschen, gilt für den Online Einkauf ein sogenanntes Widerrufsrecht. Laut diesem hat der Verbraucher ein Recht auf Rückgabe der Ware ohne Gründe anzugeben, wenn er diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurücksendet. Aber keine Sorge, nach Weihnachten erfolgt ein Umtausch in der Regel auch noch weitaus später. Im Gegensatz zum Einzelhandel muss hier auch der Kaufpreis zurückerstattet werden. Handelt es sich bei der Ware allerdings um eine Reise, Konzertkarten oder ähnliches, verfällt der Anspruch auf Widerruf. Gleiches gilt, wenn Artikel extra angefertigt werden mussten, wie etwa ein persönlicher Fotokalender oder ein T-Shirt.

Gut verpackt ist halb gewonnen!

guilty delivery manBeim Rückversand der Ware gibt es auch allerhand zu beachten. Wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt, muss man die Kosten für den Rückversand selbst tragen. Das gilt auch dann, wenn die Ware noch nicht bezahlt ist. Beim Versenden muss außerdem auf eine sichere Verpackung geachtet werden, denn nur so liegt das Versandrisiko beim Händler. Am besten verwenden Sie dazu die Originalverpackung. Viele Onlineversandhäuser kommen Ihnen beim Verpacken sogar noch ein wenig entgegen und bieten extra Aufkleber für den Rückversand an.

Der Ton macht die Musik

Escaping Santa ClausEin Umtausch ist mit einer Menge Bestimmungen und Regeln verbunden. Unterm Strich fährt man daher am sichersten, wenn man sich frühzeitig über die Bedingungen des Umtausches informiert und die entsprechenden Informationen einholt. Zusätzlich kann man sich die gesamte Prozedur merklich vereinfachen, indem man immer freundlich bleibt. Denken Sie daran, vor allem im Einzelhandel ist man nicht verpflichtet, dem Umtausch eines einwandfreien Artikels zuzustimmen. Ein freundliches Auftreten öffnet Ihnen hier so manches Tor und ermöglicht es Ihnen unpassende Geschenke im Nu loszuwerden.

Kein Umtausch möglich? Die Alternativen

Sollten dennoch alle Stricke reißen, bleiben Ihnen noch diverse Internetplattformen, wie etwa das Online Auktionshaus eBay. In einigen Städten finden zudem jedes Jahr Tauschmärkte in Clubs und Cafés statt. So mancher Radiosender und einige Lokalzeitungen bieten ähnliche Veranstaltungen an. Hier können Sie sich mit Ihren Leidensgenossen austauschen. Nicht nur verbal, sondern natürlich auch geschenktechnisch. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich auch, das unliebsame Geschenk weiter zu schenken. Ob Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, liegt dabei jedoch ganz bei Ihnen. Sicherlich ruhiger schlafen Sie da mit der letzten Alternative, dem Spenden.

Maximilian Schätzl

Autor: Maximilian Schätzl


Max arbeitet in der Online Redaktion von erlebnisgeschenke.de und versorgt unsere Besucher ständig mit neuen und spannenden News. Da er sehr gerne und auch sehr viel – am liebsten amerikanische Literatur - liest, sprüht er vor kreativen Ideen, die er mit Leidenschaft in seine Texte einfließen lässt. Frei nach dem Motto „Was die können, kann ich auch!“, lässt er seiner Kreativität beim Schreiben für das erlebnisgeschenke.de Magazin freien Lauf. Seien Sie gespannt!

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